Arzthelferin-Altersvorsorge
neuer Tarifvertrag bietet Chancen
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Diese Internetseiten sollen Ihnen kurz und knapp Informationen zu Ihren Ansprüchen aus den Tarifverträgen geben.

Seit 01.04.2008 gilt für die medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer eine neuer Tarifvertrag für die betriebliche Altersvorsorge, der entscheidend dazu beiträgt Ihre Rentensituation erheblich zu verbessern.

Für Ihren Geldbeutel: 20% Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§6 Abs. 3 Tarifvertrag)

Ihr Arbeitgeber ist nach § 16 des Tarifvertrages verpflichtet, Ihnen entsprechende Informationen zu Ihren Möglichkeiten zu geben. Hierbei unterstützen wir ihn mit unserem Know-How sehr gerne. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und verweisen Sie ihn an uns.

Unser Unternehmen, die Wilhelm & Degenkolbe GmbH, ist mit den handelnden Personen seit über 20 Jahren auf den Bereich der Altersvorsorge spezialisiert. Zahlreiche Unternehmen haben sich durch uns beraten lassen und im Anschluss für uns als Partner entschieden.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.